Empfehle mich führt prompt zur Abmahnung

Kundenempfehlungen, sind das schönste im Marketing. Ein zufriedener Kunde wirbt für einen und das Herz lacht. Damit die Geldbörse nicht weint, weil kostenpflichtige Abmahnungen deswegen ins virtuelle Haus flattern gibt es einiges zu berücksichtigen. Da nicht jede Zielgruppe RSS Feeds und Feedreader kennt, wird immer noch der Newsletter per Email von vielen angeboten.

Kurz und bündig:

Der Empfänger eines Newsletters muss zustimmen und überprüft werden.

„Empfehle mich“ Button deaktivieren. Zuviel Ungeklärtes schwirrt herum. Oder auch zuwenig Software, die es kann.

Zum Nachlesen: Heise seit dem Jahr 2004. Email Marketing Recht ein gut aufbereiter Artikel, wie ich finde. Newsletter und Impressum. Urteile.

Zur Geschichte dieses Artikels, denn das Thema ist ja ein alter Hut:

Ich machte einen Kunden von mir aufmerksam, dass sein Shop abmahngefährdende Newsletter versendet. Darauf seine Antwort:“Habe das ja noch nie getestet!“.

Sicher bin ich, dass er kein Einzelfall ist. Daher die sehr dringende Empfehlung.

Bieten Sie Newsletter, Empfehlungsbuttons an, haben sie gar ein Online Shop oder eine Forum. Testen sie alles, als ganz normaler User. So als ob sie das erste Mal diesen Webauftritt sehen, erleben, wollen.

Unwissenheit schützt nirgends vor Strafe und erstaunliche Erkenntnisse hat man, wenn man mal alles selber getestet hat. Die Anmeldung zum Newsletter, die eigne Email lesen, die Abmeldung etc…